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Was ist eine Vorgenossenschaft?

Eine Genossenschaft in Gründung, auch „iG“ genannt, ist eine Genossenschaft, die sich gerade in der Gründungsphase befindet. Dies bedeutet, dass die Gründer*innen gerade damit beschäftigt sind, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Genossenschaft zu gründen und zu organisieren. Die Gründung einer Genossenschaft erfordert einige formelle Schritte. Dazu gehört unter anderem die Erstellung einer Satzung, […]

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VIII. Satzungsänderung und Zulassung von Mitgliedschaften vor Eintragung

§ 36 Satzungsänderung und Zulassung von Mitgliedschaften vor Eintragung (1) Eine Änderung der Satzung ist auch vor Eintragung der Genossenschaft mit der in § 24 Abs. 2 Buchstabe a) vorgesehenen Mehrheit durch Beschluss der Generalversammlung möglich. (2) Zum Zwecke der Erfüllung der gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 GenG bestehenden Eintragungsvoraussetzung ist jedes Mitglied

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VII. Bekanntmachungen

§ 35 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen der Genossenschaft werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen unter ihrer Firma auf der Webseite der Genossenschaft und im Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L. veröffentlicht. (2) Der Jahresabschluss und die im Zusammenhang offenzulegenden Unterlagen werden ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger unter der Firma der Genossenschaft bekannt gemacht. (3) Bei der Bekanntmachung sind die

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VI. Liquidation

§ 34 Liquidation (1) Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben an die Mitglieder zu verteilen sind.

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V. Rechnungswesen

§ 32 Geschäftsjahr und Jahresabschluss (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr beginnt mit der Gründung der Genossenschaft und endet am 31.12. dieses Jahres. (3) Der Vorstand hat innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und diesen unverzüglich dem Aufsichtsrat und

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Kann ich günstigen Strom von der Genossenschaft kaufen?

Vorerst nicht, nein. Genau dafür bauen wir die Genossenschaft aber auf, um das irgendwann Wirklichkeit werden zu lassen. Um das aber zu ermöglichen, müssen wir erst einmal genügend Strom produzieren. Anfangs wird es so laufen, dass wir nur demjenigen den eigen verbrauchten Strom verkaufen können, auf dessen Fläche wir unsere Anlagen bauen.

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IV. Eigenkapital und Haftung

§ 28 Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben (1) Der Geschäftsanteil beträgt EUR 50,00. Der Geschäftsanteil ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste voll einzuzahlen. Die Einzahlungen bilden das Geschäftsguthaben. (2) Jedes Mitglied hat mindestens 1 Geschäftsanteil zu zeichnen (Pflichtbeteiligung). (3) Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen

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III. Organe der Genossenschaft

§ 12 Die Organe der Genossenschaft sind A. Der Vorstand  B. Der Aufsichtsrat  C. Die Generalversammlung  A. DER VORSTAND § 13 Leitung und Vertretung der Genossenschaft (1) Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für

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II. Mitgliedschaft

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende formgerechte Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand. Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste (§14 Abs. 2 Buchstabe e) einzutragen und hiervon unverzüglich zu unterrichten. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet nur zum Schluss eines

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